Finden Sie schnell 20 ah lithium-batterie für Ihr Unternehmen: 2 Ergebnisse

Xcell 3400 geschützter 18650 Li-Ion Akku

Xcell 3400 geschützter 18650 Li-Ion Akku

Geschützter Xcell 18650 Akku mit 3400mAh bestehend aus Panasonic 18650B Zelle Dieser 18650er Akku ist idealerweise für Taschenlampen geeignet. Viele der leistungsstarken Taschenlampen lassen sich nämlich entweder mit einem 18650 Akku oder mit zwei CR123A Batterien betrieben. Die PCB (Schutzelektronik) des Akkus ist in seinem Boden am Minus-Pol verbaut. Der Plus-Pol ist erhöht und hat somit keine Kontaktprobleme. Zum Laden empfehlen wir die Ladegeräte von Fenix oder Nitecor mit LCD Display. Der Außendurchmesser dieser Zelle beträgt etwas weniger als 18,6 mm. Ihre Höhe beträgt 69,4 mm (inkl. erhötem Pluspol). Also achten Sie bitte vor dem Kauf darauf, ob dieser Akku tatsächlich in Ihre Lampe oder Batteriefach passt. Vergleichen Sie hierbei ebenso die Höhe bzw. Länge der Akku-Zelle. Denn aufgrund der eingebauten Elektronik ist der Xcell 18650 Akku etwas länger (69,4 mm) als die ungeschützen Alternativen. Die Elektronik dieser 18650 Zelle schützt vor: Kurzschluß Überladung Tiefentladung Die Vorteile auf einen Blick: Qualitäts-Produkt gutes Preis-Leistungs Verhältnis besteht aus einer Panasonic Li-Zelle erreicht gute bis sehr gute Wert im Test mit Schutzschaltung sehr gut verarbeitet Die Nachteile auf einen Blick: ist etwas dicker als die Zellen mit 3Ah oder 2,6Ah Durchmesser von 18,91 mm +- 0.5mm
Notleuchten-Akku 6,0V 4000mAh NI-MH L1x5 mit Kabel

Notleuchten-Akku 6,0V 4000mAh NI-MH L1x5 mit Kabel

Ni-Mh Akkupack 6,0V 4000mAh (4,0Ah) aus hochwertigen SC-Zellen in Reihe für Notlicht / Notbeleuchtung / Fluchtwegleuchten / Notlampen / Notausgang Beleuchtung. ! Sämtliche von uns gelieferten Ni-Mh Produkte dürfen gemäss BattG ausschließlich für die in der EU-Verordnung 2006/66 EG freigegebenen Sonderfälle und als Industrie-Batterien verwendet werden. Freigegeben sind NI-Mh-Batterien weiterhin in Not-und Alarmsystemen inkl. Notleuchten, medizinischen Geräten sowie in schnurlosen Elektrowerkzeugen. Alle anderen NI-MH-Gerätebatterien sind verboten und dürfen für diese Zwecke nicht in den Verkehr gebracht werden.